Verbleib in der Grundschule (nach Umzug)
Antrag auf Verbleib in der Grundschule
(3) Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbesuchs ihren Wohnort wechseln, können auf Antrag ihre Schule bis zum Abschluss ihres Bildungsganges weiter besuchen. Gastschulbeiträge (§ 70 Abs. 2) sind in diesen Fällen nicht zu zahlen.